REISEINFO: DEUTSCHER KINDERREISEPASS ABGESCHAFFT

Was Familien bei der Urlaubsvorbereitung jetzt beachten müssen!

Manche Länder haben bereits in der Vergangenheit den deutschen Kinderreisepass nicht als gültiges Ausweisdokument akzeptieren. So kam es nicht selten zu unschönen Überraschungen auf dem Weg in den Urlaub. Aber das ist nicht alles, der Kinderreisepass war nur ein Jahr gültig und musste jährlich verlängert werden. Somit spart man sich mit dem neuen Reisepass für Kinder so einige Behördengänge.

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. (Quelle https://www.bmi.bund.de)

Für Reisen außerhalb der EU benötigen Kinder ab sofort einen elektronischen Reisepass, der zwar Vorteile bietet, aber auch mit höheren Kosten verbunden ist. Informiert euch rechtzeitig vor euren Reisen über die Einreisebestimmungen im Zielland, damit auch die Anreise reibungslos klappt. Wir nutzen dafür meist die Website vom Auswärtigen Amt, wo Details zur Einreise und den benötigten Papieren zu allen Ländern sehr übersichtlich und verständlich dargestellt werden.

In Kürze zusammengefasst, was es mit dem neuen Kinderreisepass auf sich hat.

Eltern müssen ab jetzt einen Reisepass mit Chip für ihre Kinder beantragen, sobald es ins Ausland außerhalb der EU geht. Dieser elektronische Reisepass bietet unter anderem weltweite Gültigkeit und verschafft durch seine längere Gültigkeit weniger Behördengänge für Familien. Grundsätzlich hat der neue Reisepass für Kinder eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren. Diese Gültigkeit steht allerdings unter einer Bedingung: eine eindeutige Identifizierung auf dem Foto des Kindes muss möglich sein. Wenn sich das Aussehen des Kindes verändert, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Diese Formulierung ist etwas vage gehalten und kann unserer Erfahrungen nach unterschiedlichsten von der Einreisebehörde des jeweiligen Landes beurteilt werden. 

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union oder im Schengen-Raum genügt nach wie vor der Personalausweis, der für Kinder auf besonderen Antrag ausgestellt werden kann aber mit einem Preis von 22,80 Euro verbunden ist.

Eine wichtige Information für Eltern ist, dass bereits ausgestellte Kinderreisepässe ihre Gültigkeit bis zur regulären Ablauffrist behalten und können weiterhin für Reisen innerhalb der EU genutzt werden.

Wer noch nach Inspiration für den nächsten Urlaub mit Kindern sucht, der wird hier garantiert fündig.

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